TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

V

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Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Immobilie bemisst sich nach dem Preis, der zum Ermittlungszeitpunkt bei gewöhnlichem Geschäftsverkehr erzielt werden würde. Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB legal definiert. Wesentliche Datengrundlagen liefern Gutachterausschüsse und die Veröffentlichung von Bodenrichtwerten. Der Verkehrswert hat bspw. Einfluss auf den Beleihungswert oder auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Vermarktung

Vermarktung bezeichnet die Aktivitäten eines Unternehmens, eigene Produkte zu bewerben oder den Markt zu analysieren, um absatzsteigernd zu agieren.

Vertrieb

Vertrieb ist eine Art Vermarktungsstrategie, der das Produkt oder die Dienstleistung eines Unternehmens für Kunden erreichbar und verfügbar machen soll.

Verwalter

Das Gesetz schreibt die Verwaltung einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft zwingend vor. Für die Regelung und Ausführung dieser Aufgabe ist ein Verwalter mit weitreichenden Kompetenzen zuständig. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Umsetzung der WEG-Beschlüsse, der Hausordnung und für die Instandhaltung zu sorgen. Er erstellt den Wirtschaftsplan und ist für die Jahresabrechnung verantwortlich. Er wird durch Eigentümerbeschluss bestellt.

Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine Ermächtigung, die eine Person (=Vollmachtgeber) einer anderen Person (=Bevollmächtigter) erteilt, damit diese (=Bevollmächtigter) den Vollmachtgeber vertreten kann (meist in rechtserheblichen Angelegenheiten). Als Vollmacht wird das Dokument bezeichnet, das die oben beschriebene Ermächtigung erteilt. Es gibt verschiedene Arten der Vollmacht.

Vorkaufsrecht

Als das Vorkaufsrecht ist im Allgemeinen das Recht zu verstehen, der erste Empfänger eines Verkaufsangebots zu sein. Im Mietrecht kann im Mietvertrag ein Vorkaufsrecht für den Mieter geregelt werden.